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Ziegelindustrie (ohne Bund): Lösung in Sicht!
24.06.2020
Baustoffindustrie
- Einführung von Überführungs-Entgeltgruppen für „Altbeschäftigte“, die 2009 eingetreten sind und eine Überführungszulage nach den bisherigen tariflichen Regelungen erhalten haben. Die Überführungszulage wird zu Tariflohn – der Zulagen-Charakter wird aufgelöst. Der neue Tariflohn (inklusive der dann integrierten Überführungszulage) ändert nichts am bestehenden Einkommen der „Altbeschäftigten“!
- Tariferhöhungen werden weiterhin auf Basis der Entgeltgruppe E6 (100%) gerechnet.
- Aufspreizung der Entgeltgruppen E5 und E6 für ab dem 1. Januar 2021 neu eintretende Mitarbeiter, d.h. es wird zukünftig folgende Staffelung geben:
E 5a – 87,5 Prozent | E6a – 97,5 Prozent ab dem 1. Beschäftigungsjahr |
E5b – 90,0 Prozent ab dem 2. – 4. Beschäftigungsjahr | E6b – 100 Prozent ab dem 2. – 4. Beschäftigungsjahr |
E5c – 92,5 Prozent ab dem 5. Beschäftigungsjahr | E6c – 105 Prozent ab dem 5. Beschäftigungsjahr |
- Bei den Tätigkeitsbeispielen herrscht weitgehend Konsens – letzte redaktionelle Anpassungen bei finaler Sitzung.
Offen sind aus unserer Sicht die Zuordnungsfragen der neuen E-Gruppen "Altbeschäftigte“ in das bestehende Entgeltsystem, eine mögliche Spreizung der Entgeltgruppe E4, die Frage Umgang mit den Tätigkeiten Maschinenführer, die letzten redaktionellen Anpassungen der Tätigkeitsbeispiele.
Die Tarifvertragsparteien haben sich verständigt, Ende September/Anfang Oktober in einer finalen Verhandlung alle noch offen Positionen abzustimmen.
Ziel ist, den neuen Entgeltrahmentarifvertrag am 1. Januar 2021 einzuführen