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Dienstleistungskarte: Entscheidende Abstimmungen im Europäischen Parlament stehen bevor
15.02.2018
Internationales
Ein negatives Votum würde die Einführung der Dienstleistungskarte verhindern und Europa vor schlechter Gesetzgebung bewahren. Die IG BAU wirbt deshalb nun bei Mitgliedern des Europäischen Parlamentes für die Ablehnung der Dienstleistungskarte.
Mit der Dienstleistungskarte sollen Unternehmen eine Bescheinigung von den Behörden in ihrem Heimatland erhalten, die bestätigt, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen in einem anderen Land einhalten, wenn sie dort tätig werden wollen. Die Dienstleistungskarte soll es angeblich Unternehmen erleichtern, ihre Dienstleistungen auch im Ausland anzubieten.
Für die IG BAU ist klar, dass das Arbeitsortsprinzip gelten muss. Das heißt, dass die Regeln am Arbeitsort für alle Unternehmen gelten müssen und dass die Behörden am Arbeitsort auch in der Lage sein müssen diese Regeln durchzusetzen. Die Dienstleistungskarte würde hingegen das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür einführen.
Im Ergebnis wird die Dienstleistungskarte einen unfairen Wettbewerb fördern, gerade in mobilen Branchen wie der Bauwirtschaft. Sie erleichtert Scheinselbständigkeit und trägt damit zur Umgehung von Tarifverträgen bei.
Die Dienstleistungskarte behindert zudem die Kontrolle von Unternehmen. Sie sieht äußerst kurze Genehmigungsfristen vor, so dass Unternehmen ungeprüft ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten könnten.
Sie ist zudem ein sehr bürokratisches Instrument, das parallel zu bestehenden Verfahren wie dem einheitlichen Ansprechpartner etabliert werden soll.
Die IG BAU steht für ein Europa der guten Arbeit und fordert die Mitglieder des Europäischen Parlamentes deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund auf, die Dienstleistungskarte abzulehnen.
Die DGB-Themen Seite findet sich hier.
Mit der Dienstleistungskarte sollen Unternehmen eine Bescheinigung von den Behörden in ihrem Heimatland erhalten, die bestätigt, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen in einem anderen Land einhalten, wenn sie dort tätig werden wollen. Die Dienstleistungskarte soll es angeblich Unternehmen erleichtern, ihre Dienstleistungen auch im Ausland anzubieten.
Für die IG BAU ist klar, dass das Arbeitsortsprinzip gelten muss. Das heißt, dass die Regeln am Arbeitsort für alle Unternehmen gelten müssen und dass die Behörden am Arbeitsort auch in der Lage sein müssen diese Regeln durchzusetzen. Die Dienstleistungskarte würde hingegen das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür einführen.
Im Ergebnis wird die Dienstleistungskarte einen unfairen Wettbewerb fördern, gerade in mobilen Branchen wie der Bauwirtschaft. Sie erleichtert Scheinselbständigkeit und trägt damit zur Umgehung von Tarifverträgen bei.
Die Dienstleistungskarte behindert zudem die Kontrolle von Unternehmen. Sie sieht äußerst kurze Genehmigungsfristen vor, so dass Unternehmen ungeprüft ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten könnten.
Sie ist zudem ein sehr bürokratisches Instrument, das parallel zu bestehenden Verfahren wie dem einheitlichen Ansprechpartner etabliert werden soll.
Die IG BAU steht für ein Europa der guten Arbeit und fordert die Mitglieder des Europäischen Parlamentes deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund auf, die Dienstleistungskarte abzulehnen.
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