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Europäisches Parlament entscheidet über die Regulierung von Handwerksberufen

Europa
© IG BAU
23.11.2017
Internationales

Die Europäische Kommission hat ein Gesetz vorgeschlagen, das die Veränderungen von Berufsregulierungen erschweren würde. Davon wären vor allem die Berufsordnungen im Handwerk inklusive der Meisterpflicht, aber auch die Berufsordnungen in freien Berufen wie bei Architekten betroffen.

Die Veränderung von Ausbildungsordnungen und Qualifikationsvoraussetzungen zur Ausübung eines Berufes sollen in Zukunft einer umfangreichen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden. Damit verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Regulierung von Berufen so gering wie möglich zu halten. Sie verkennt jedoch den positiven Beitrag, den die Handwerksordnung inklusive der Meisterpflicht für eine gute Ausbildung, die Sicherung von Fachkräften und hohe Qualitätsstandards im Handwerk entfaltet.

Im federführenden Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes wird nun Anfang Dezember darüber abgestimmt. Das Anliegen der IG BAU ist es, diesen Gesetzesentwurf zu verhindern, zumindest jedoch soweit zu verwässern, dass der Schaden für die Handwerksberufe so gering wie möglich ausfällt.

Die IG BAU will, dass die Kriterien der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu einem freiwilligen Orientierungsrahmen entwickelt werden, der Mitgliedsstaaten volle Flexibilität bei der Ausgestaltung der Prüfung gibt Denn mit über 20 Prüfkriterien ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung viel zu bürokratisch.

Zudem müssen die Mitgliedsstaaten den positiven Beitrag der Regulierung von Berufen auf Arbeitsbedingungen, die Sicherung einer hochwertigen Ausbildung und die Qualität der Handwerksleistungen mitberücksichtigen dürfen.

Die Modernisierung von Ausbildungsordnungen darf generell nicht einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden. Denn das würde die Arbeit der Sozialpartner in der Berufsbildung nur unnötig behindern.

Eine große Gruppe an Abgeordneten schlägt vor, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Fragen jenseits der Berufsregulierung zu erweitern. Dies muss verhindert werden, um Kontrollen bei Entsendung und bei der Berufsanerkennung nicht zu gefährden.

Zudem müssen die Gesundheitsberufe - wie in der Dienstleistungsrichtlinie auch - wirksam von der Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgenommen werden. Die Qualitätsstandards im Gesundheitswesen dürfen nicht auf den Prüfstand gestellt werden.

Der Europäische Rat hatte bereits Ende Mai seine Verhandlungsposition festgelegt, die zwar einige Verbesserungen vorsieht, jedoch die Bedenken der IG BAU bei weitem nicht ausräumt.

Die IG BAU steht für ein soziales Europa, das gute Arbeit fördert. Das vorgeschlagene Gesetz geht in die vollkommen falsche Richtung, weil es alleine auf einen Abbau bestehender Berufsregulierungen setzt. Es ist vollkommen unverständlich, warum das deutsche System der Dualen Berufsbildung in Europa oft gelobt, jedoch gleichzeitig durch Gesetze aus Brüssel immer wieder in Frage gestellt wird.

Ein Beitrag unseres Kollegen Fritz Heil.