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Europäisches Parlament legt Position zu wichtigen sozialpolitischen Vorhaben fest

Europa
©IG BAU
12.12.2018
Internationales

Die Europäische Arbeitsbehörde und Verbesserungen im europäischen Sozialversicherungsrecht haben am 11. Dezember 2018 eine wichtige Hürde im Europäischen Parlament genommen. Das Plenum bestätigte die im zuständigen Ausschuss getroffenen Positionen und machte den Weg für den weiteren Gesetzgebungsprozess frei.

Die Europäische Arbeitsbehörde soll grenzüberschreitende Arbeitskontrollen koordinieren und dazu beitragen, dass geltendes Arbeits- und Sozialrecht besser durchgesetzt wird. Denn viel zu oft kommt es bei Entsendung zu Betrug, weil Löhne nicht oder zu wenig gezahlt werden. Zudem betrügen Entsendefirmen bei der Abführung von Sozialversicherungsabgaben und erschleichen sich dadurch illegal Wettbewerbsvorteile. Die IG BAU fordert seit Jahren, dass Arbeitskontrollen verbessert werden. Mit der Europäischen Arbeitsbehörde würde Europa einen Schritt in die richtige Richtung gehen.

Im europäischen Sozialversicherungsrecht soll es nach dem Willen des Europäischen Parlamentes Verbesserungen geben, die den Missbrauch bei Entsendung eindämmen. So müssen entsandte Beschäftigte vor ihrer Entsendung mindestens drei Monate im Heimatland beschäftigt gewesen sein. Zudem soll der Nachweis zum tatsächlichen Sozialversicherungsschutz entsandter Beschäftigter fälschungssicher gestaltet werden. Das würde Arbeitskontrollen erleichtern.

Die IG BAU begrüßt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments. Die IG BAU fordert die europäischen Gesetzgeber nun dazu auf, zügig zu Kompromissen zu kommen. Diese müssen den Schutz der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellen. Damit das gelingen kann, müssen die Regierungen der Mitgliedsstaaten ihre Positionen jedoch revidieren.