Jubiläum
(Foto: Ali Kokab / Unsplash)
10.11.2022
Bildung / Mitbestimmung

Am 14. November 1952 trat das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Kraft. Es regelt die Zusammenarbeit von Arbeitgeber*innen und der durch die Beschäftigten gewählten Interessenvertretung.

Vorläufer des BetrVG war das Betriebsrätegesetz von 1920, in dem Mitbestimmung, Rechte und Pflichten der Betriebsräte festgehalten wurden. Im Nationalsozialismus wurde es wieder aufgehoben. Die Nazis wollten das Führerprinzip auch in der Wirtschaft: Vorgesetzte sollten als "Betriebsführer" die absolute Befehlsgewalt innehaben, die Beschäftigten waren ihnen als "Gefolgschaft" zum unbedingten Gehorsam verpflichtet. Mit Mitbestimmung war dies nicht zu vereinbaren.

Schon 1946 schufen die Alliierten Rahmenbestimmungen über eine Betriebsverfassung. 1952 kam schließlich das BetrVG – zumindest in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). In die Deutsche Demokratische Republik (DDR) fand es das Gesetz erst im Rahmen der Wiedervereinigung zum 1. Juli 1990.

Das BetrVG sieht verschiedene Gremien wie Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung vor. Es regelt den Schutz von Beschäftigten, die sich in den Gremien organisieren. Auch wenn die Realität leider manchmal anders aussieht, soll niemandem durch sein Engagement Nachteile entstehen. Das reicht so weit, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit strafbar ist.

Im BetrVG ist außerdem festgehalten, wer als Interessenvertretung gewählt werden kann und unter welchen Bedingungen. Sie definiert die Angelegenheiten, in denen der Betriebsrat mitbestimmen kann (wie etwa Beginn und Ende der Arbeitszeiten, Überwachung durch Videokameras oder Software, Kriterien, nach denen Bonuszahlungen vergeben werden und vieles mehr) und wie die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft aussieht. Weil sich Arbeitsbedingungen und Bedürfnisse von Beschäftigten wandeln – etwa durch die Zunahme von mobiler Arbeit oder neue Technologien – sind von Zeit zu Zeit Anpassungen notwendig.

Auch wenn "Betriebsverfassungsgesetz" erst einmal trocken klingt: Wenn es um gute Arbeitsbedingungen geht, ist es nicht wegzudenken und sein 70. Jubiläum bedeutet viel.

Online abrufbar ist das Betriebsverfassungsgesetz über www.gesetze-im-internet.de.