Eine Hand in Arbeitshandschuhen hält eine Münze neben eine Wasserwaage.
(Foto: IG BAU | Nils Hillebrand)
30.09.2025
Azubis & junge Beschäftigte

Wer eine Ausbildung macht und nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnt, für den kann es finanziell knapp werden. Miete, Lebensmittel, Sachen zum Anziehen und die Fahrten nach Hause – das alles geht ins Geld. Wenn die Vergütung vom Ausbildungsbetrieb dafür nicht reicht, können Azubis einen Zuschuss von der Arbeitsagentur bekommen. Die unterstützt Auszubildende nämlich mit der Berufsausbildungsbeihilfe – kurz: BAB.

Um BAB-Geld zu bekommen, muss der Azubi über 18 Jahre alt oder verheiratet sein beziehungsweise mit seiner Partnerin oder seinem Partner zusammenleben. Auch wer als Azubi mindestens ein Kind hat und nicht mehr bei den eigenen Eltern lebt, kann sich Hoffnung auf Unterstützung durch die Arbeitsagentur machen. Wer seine Chancen auf BAB checken möchte, kann das online, unter: www.babrechner.arbeitsagentur.de