Gruppenfoto der Konferenzteilnehmer
(Foto: Lukas Rittinghaus / IG BAU) Teilnehmer der Bundesfachgruppenkonferenz Forstwirtschaft vom 30. Juni bis 2. Juli 2024 in Frankfurt.
05.07.2024
Forst- und Agrarwirtschaft

Am 1. und 2. Juli 2024 kamen die Vertreter der Bezirksfachgruppen und der Bundesfachgruppenvorstand in Frankfurt zu ihrer Bundesfachgruppenkonferenz Forstwirtschaft zusammen. Die 38 Vertreter befassten sich überwiegend mit dem Verhandlungsergebnis aus der Tarifrunde 2023 zum TV-Forst. Vorausgegangen waren zahlreiche Veranstaltungen in den Regionen, die sich kritisch mit dem Verhandlungsergebnis auseinandergesetzt haben.

Am Ende einer kontroversen Diskussion zogen die Vertreter ihr Fazit: Trotz Weiterentwicklung der Entgeltordnung mit der Einführung der Entgeltgruppe 9a für Forstwirtschaftsmeister*innen an Forstlichen Bildungszentren sowie einer Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 6 für Forstwirt*innen, der Verbesserungen beim Vorarbeiterzuschlag sowie der Einführung einer persönlichen Zulage für vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeiten, wird das Verhandlungsergebnis überwiegend negativ bewertet. Ursache für die Kritik, ist die Ablösung der pauschalen Forstzulage durch tätigkeitsbezogene Forsterschwerniszuschläge sowie die ausgebliebenen Einführungen der Forstzulage in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den Forsterschwerniszuschlägen sehen die Vertreter einen Rückschritt und befürchten die Wiederkehr leistungslohnähnlicher Verhältnisse. Steigende Lohnfindungskosten, unnötige Debatten über die Gewährung der Zuschläge, Neiddebatten und Motivationsverlust haben in einer modernen Forstwirtschaft nichts zu suchen, so die überwiegende Mehrheit. Am 10. Juli 2024 wird die Bundestarifkommission abschließend über die Annahme oder Ablehnung entscheiden.

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