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Corona-Virus: Bau-Arbeitgeber wollen keine Sicherheit
08.04.2020
Bauhauptgewerbe
Die Arbeitgeber sagen, das sei „unrealistisch", „hanebüchen" und belaste die Firmen. Darum solle sich der Staat kümmern. Wo sind der Dank und die soziale Verantwortung der Arbeitgeber für Eure starke, verlässliche Leistung?
Schützt Euch und Eure Ansprüche wenn Ihr in Kurzarbeit gehen müsst:
- Gewerbliche müssen ihren Resturlaub 2019 nicht einbringen.
- Gewerbliche müssen ihre Arbeitszeitguthaben in der Regel nicht einbringen. Im Gegenteil: das kann bei Saison-KuG zu Eurem Nachteil sein.
- Unterschreibt keine Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragliche Veinbarungen. Euch kann niemand dazu zwingen!