Long Covid
22.08.2022
Gesundheitsschutz

Auch wenn momentan das Thema "Corona" nicht mehr so präsent ist, gibt es nach wie vor zahlreiche Menschen, die unter der Krankheit leiden – entweder, weil sie sich neu anstecken oder aufgrund von Spätfolgen. Was ist dabei zu beachten?

Corona als Arbeitsunfall

Erfolgt eine Infektion mit dem Coronavirus im Betrieb, kann die Erkrankung ein Arbeitsunfall sein. Dies setzt allerdings voraus, dass die Infektion eindeutig auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang, genau zu dokumentieren, ob gegen notwendige Schutzmaßnahmen verstoßen wurde: Nicht-Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter, fehlende persönliche Schutzausrüstung wie OP- und FFP2-Masken, kein Desinfektionsmittel und so weiter.  Vermutest Du, dass Du Dich bei der Arbeit infiziert hast, muss Dein*e Arbeitgeber*in diesen Verdacht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden (Verdachtsanzeige).

Warum ist das so wichtig?

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten der anstehenden Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Ist die Erwerbsfähigkeit gemindert, beispielsweise durch schwere Verläufe oder Spätfolgen, kann sie auch eine Rente zahlen. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten. Insbesondere die Reha-Leistungen sind umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Finanzielle Entschädigungsleistungen gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht. Daher ist es wichtig, Infektionen mit Corona bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.

Wie kann der Betriebsrat helfen?

Der Betriebsrat sollte darauf achten, dass die Geschäftsleitung die Verdachtsanzeige stellt. Diese muss er mit unterschreiben. Vorsicht: Nur das, was in der Anzeige steht, geht in die Fallermittlung ein. Sollte es unvollständig sein, kann der Betriebsrat die Unterschrift verweigern.

Spätfolgen: Long Covid/Post Covid

Als "Long Covid" werden Beschwerden bezeichnet, die länger als vier Wochen nach Infektion auftreten oder fortbestehen. "Post Covid" werden die Beschwerden genannt, die länger als zwölf Wochen nach Infektion auftreten oder fortbestehen.

Wie wird Long Covid festgestellt?

Das kann mitunter lange dauern, denn es gibt keinen einzelnen und eindeutigen "Nachweis" für Long Covid. Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen können zum Beispiel auch bei anderen Erkrankungen oder in anstrengenden Lebenssituationen auftreten. Daher müssen zuerst andere Gründe für die Beschwerden ausgeschlossen werden. Es gibt aber auch Fälle, bei denen Betroffene gar nicht wissen, dass sie an Corona erkrankt waren, weil sie nur einen milden Krankheitsverlauf oder gar keine Krankheitszeichen hatten. Auch hier gestaltet sich die Diagnose schwierig.

Long Covid und Arbeitsplatz

Long Covid kann die Arbeitsfähigkeit unterschiedlich beeinflussen. Betroffenen kann es zum Beispiel wegen starker Erschöpfung oder Konzentrationsproblemen schwerfallen, ihre Arbeit wie zuvor zu bewältigen. In manchen Fällen führt es auch zu einer längerfristigen oder wiederholten Krankschreibung. Welche Unterstützung am Arbeitsplatz sinnvoll ist, richtet sich vor allem nach dem Arbeitsumfeld und den Beschwerden. So kann es zum Beispiel hilfreich sein, die Arbeitszeiten oder Pausen anzupassen. Außerdem können gegebenenfalls der Arbeitsplatz umgestaltet oder die Aufgaben verändert werden. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung ist möglich. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, kann im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) geklärt werden. 

Text: Christiane Nölle

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