Das digitale Berichtsheft
Bei den Azubis selbst, aber auch bei Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen), Betriebsräten und Ausbilder*innen wirft das Thema Fragen auf, die dann häufig bei unseren Ansprechpartner*innen für junge Beschäftigte landen.
Nicht ohne vertragliche Regelung
Damit das Berichtsheft digital geführt werden darf, müssen Azubi und Arbeitgeber*in die Entscheidung verbindlich festhalten: Entweder direkt im Ausbildungsvertrag oder aber, wenn es nachträglich eingeführt wird, in Form einer Vereinbarung. Die Vereinbarung muss von beiden Parteien unterschrieben und dem Ausbildungsvertrag beigelegt werden. Aber Achtung: Auch, wenn mit dem*der Arbeitgeber*in das Berichtsheft in digitaler Form vereinbart wurde, kann es passieren, dass es der Prüfungsausschuss am Ende auf Papier einfordert. Was das Format angeht, hat er das letzte Wort – daher ist es wichtig, ein Dateiformat zu wählen, das einerseits problemlos von "Außenstehenden" wie den Prüfer*innen geöffnet werden kann, sich andererseits aber auch unkompliziert ausdrucken lässt.
Digitale Unterschriften sind erlaubt
Selbstverständlich ist der*die Ausbilder*in weiterhin verpflichtet, Eure Einträge zu kontrollieren und dies auch via Unterschrift zu bestätigen. Unterschriften werden beim
digitalen Berichtsheft in verschiedenen Varianten akzeptiert: Sowohl elektronisch als auch als separate Mitteilung auf Papier, die Ausbilder*in und Azubi unterschreiben und die dann bei der Prüfung vorgelegt werden kann. Je länger digitale Berichtshefte zulässig sind, umso größer wird die Auswahl. Wer zu einer App greift oder eine Cloud-Lösung nutzt, sollte dabei den Datenschutz berücksichtigen.
Berichtsheftpflege bleibt Ausbildungszeit
Schnelle und überall verfügbare Lösungen verleiten den einen oder die andere dazu, das Berichtheft "zwischendurch" auf dem Heimweg oder abends auf dem Sofa, per Notebook, Tablet oder Smartphone auf den aktuellen Stand zu bringen. "Wichtig ist: Die digitale Berichtsheftpflege bleibt Ausbildungszeit", warnt Nicole Simons, die als IG BAU-Bundesvorstandsmitglied für die Junge BAU zuständig ist. "Euer*eure Arbeitgeber*in muss darauf achten, dass Euch neben anderen Aufgaben aus
reichend Zeit dafür bleibt und dass Euch sowohl ein Ort zum Bearbeiten als auch das notwendige 'Endgerät' zur Verfügung stehen."
Viele Vorteile
Wir finden: Wenn Ihr die technischen Möglichkeiten habt und rechtlich (und in Bezug auf Datenschutz) alles geregelt ist, hat die Arbeit mit einem digitalen Berichtsheft viele Vorteile. Ordnung und Übersichtlichkeit lassen sich einfacher gewährleisten, Fehler können schneller korrigiert werden. Wer zur Vergesslichkeit neigt, kann sein*ihr Berichtsheft mit einer Cloud-Lösung nicht so schnell verlegen. Auch wer für seine*ihre Ausbildung regelmäßig Zeichnungen oder Skizzen anfertigen muss, sollte sich nicht abschrecken lassen – in der Regel lassen diese sich eingescannt oder abfotografiert ins digitale Berichtheft einbinden. Zudem wird, sofern der Prüfungsausschuss keinen Ausdruck verlangt, einiges an Papier gespart.
Du hast noch Fragen? Schreib uns: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Text: Moritz Greil