SOKA Gerüst
(© SOKA GERÜSTBAU)
04.06.2021
Handwerk am Bau

Am 12. Mai 1981 wurden die Gründungsurkunden der Sozialkasse (SOKA) und der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Gerüstbaugewerbes von Vertretern der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und dem Bundesverband Gerüstbau e.V. unterzeichnet. Im Jahr 1982 wurde der Geschäftsbetrieb aufgenommen.

Seither setzt die SOKA GERÜSTBAU tarifvertragliche Regelungen im Auftrag ihrer Träger um – für die Arbeitnehmer*innen und die Betriebe im Gerüstbauer-Handwerk. Urlaubsgeld, Lohnausgleich, Überbrückungsgeld, Aus- und Fortbildung, Mindestlohnkontrolle und eine überbetriebliche Zusatzversorgung im Alter. Das Leistungsspektrum ist vielfältig. Ein zentraler Punkt für die Weiterentwicklung des Handwerks ist, dass der Gerüstbau 1998 zum Vollhandwerk geworden ist. Auch die von der SOKA GERÜSTBAU geförderten, aufeinander aufbauenden Fortbildungslehrgänge fördern die Qualität im Gerüstbau.

Anlässlich des Jubiläums hat die SOKA GERÜSTBAU in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Berlin einen Film zur Ausbildung im Gerüstbau erstellt. Viel Spaß dabei!

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