Forst
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17.03.2021
Forst- und Agrarwirtschaft

In der Tarif- und Besoldungsrunde 2020 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen (TVöD) haben sich die Parteien auf Entgelterhöhungen verständigt, die zeit- und wirkungsgleich auch die Tabellenentgelte des TVöD-Wald BaWü ändern. Die Tabellenentgelte erhöhen sich ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Auszubildende erhalten ab 1. April 2021 und 1. April 2022 monatlich jeweils 25 Euro mehr. In der Folge der Erhöhung der Tabellenentgelte haben wir mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg die Entgelterhöhungen auf die Geldbeträge der Anlage B des TVöD-Wald BaWü übertragen. Die Entgelttabellen, Geldbeträge der Anlage B und weitere Details findet Ihr in der Broschüre.