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Forstliche Dienstleister in Niedersachsen und Hessen: Verhandlungsergebnis
Kompromiss in schwierigen Zeiten – Ecklohn erhöht sich in zwei Schritten um 4,5 Prozent
Unter Berücksichtigung der schwierigen Bedingungen in der Branche und weiter hohen Lebenshaltungskosten konnten die Vertreter der IG BAU einen tragfähigen Kompromiss erzielen.
Unser Verhandlungserfolg:
- Rückwirkend zum 1. Januar 2026 erhöht sich der Ecklohn (Lohngruppe 2 – Forstwirt*in) um 2,5 Prozent und zum 1. Januar 2027 um weitere 2,0 Prozent. Die Lohngruppen für einfache Tätigkeiten erhöhen sich entsprechend der Entwicklungen beim gesetzlichen Mindestlohn überproportional.
- Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. Januar 2026 und 1. August 2027 jeweils um monatlich 35 Euro. Damit steigen die Ausbildungsentgelte ebenfalls überproportional, je nach Ausbildungsjahr um zwischen 6,1 und 7,2 Prozent.
- Die Laufzeit beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2028.
- Werkzeuggestellung: Ab 1. Januar 2027 stellt der Arbeitgeber die Motorsägen und das Hauungswerkzeug. Eine Gestellung durch den/die Arbeitnehmer*in und die Zahlung einer Entschädigung durch den Arbeitgeber sind dann ausgeschlossen. Im Jahr 2026 finden die bisherigen Regelungen noch mit der Maßgabe Anwendung, dass der Arbeitgeber die Motorsägen ab 1. Juni 2026 stellt, es sei denn, dass die Arbeitnehmer*innen die vor dem 1. Juni 2026 vorhandenen eigenen Motorsägen bis maximal 31. Dezember 2026 weiternutzen. Im Falle eines Defekts an der privaten Motorsäge stellt der Arbeitgeber die Motorsäge bereits vor dem 1. Juni 2026. Damit konnten wir der zwischenzeitlich bestehenden Steuer- und Sozialversicherungspflicht zur Motorsägenentschädigung angemessen Rechnung tragen.
Mitgliedschaft lohnt sich!
Wir glauben, dass eine bessere Arbeits- und Lebenswelt möglich ist – für alle, die für sich und füreinander Verantwortung übernehmen. Denn wer gestalten will, braucht andere an seiner Seite. Mit Leidenschaft, Tatkraft und gegenseitigem Respekt setzen wir uns dafür ein, dass sich die Arbeit im Forst lohnt.
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