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Fünfte Novelle der Handwerksordnung vom Bundestag verabschiedet

carsten burckhardt
Carsten Burckhardt (© IG BAU, Alexander Paul Englert)
17.05.2021
Handwerk am Bau

Am 5. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag das fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO) in letzter Lesung debattiert und beschlossen. Hierzu Carsten Burckhardt, Mitglied des IG BAU Bundesvorstandes:

"Mit der Neufassung der HwO werden Änderungen, die nach der Wiedereinführung der Meisterpflicht notwendig geworden sind, in das neue Gesetz aufgenommen. Darüber hinaus soll die neue HwO auf Entwicklungen im Handwerk reagieren.

Gemeinsam mit den anderen Handwerksgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mit aktiver Unterstützung der Arbeitnehmer-Vizepräsidenten hat sich die IG BAU im gesamten Gesetzgebungsverfahren für die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in den Handwerkskammern eingesetzt.

Besonders waren uns Änderungen der HwO wichtig, die Innungen stärker zu ihrer Verantwortung als Tarifvertragsparteien verpflichten. Ziel dabei ist es, die Tarifpartnerschaft und die Tarifbindung im Handwerk zu stärken.
Deutliche Verbesserungen konnten wir im Prüfungswesen der Handwerkskammern erzielen. Hier ist eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmerseite, insbesondere bei den Meisterprüfungen vorgesehen.

Erstmals erhalten auch Gewerkschaften ein Vorschlagsrecht zur Besetzung der Prüfungsausschüsse. Im Gesetz unberücksichtigt bleibt unsere Forderung nach Stärkung der demokratischen Strukturen der Selbstverwaltung.

Unser Ziel, die Tarifpartnerschaft und Tarifbindung im Handwerk zu stärken, bleibt leider im Gesetz im ersten Ansatz stecken. Es wurde zwar der Abschluss von Tarifverträgen als Aufgabe der Innungen im Gesetz deutlicher hervorgehoben und formuliert, aber unsere Kernforderung, dass Innungen ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieren, wenn sie dieser Aufgabe nicht nachkommen, fehlt.

Auch alle weiteren Forderungen, für die wir gemeinsam im DGB gekämpft haben, blieben weitestgehend unberücksichtigt. Der Druck der Arbeitgeberverbände im Handwerk haben hier deutliche Verbesserungen verhindert.

Mit dem Gesetzentwurf wird sich nun der Bundesrat voraussichtlich am 28. Mai befassen.

Insgesamt konnten wir einige wichtige Forderungen der Arbeitnehmerseite in die neue HwO einfließen lassen. Viele notwendige und sinnvolle Änderungen im Sinne der Arbeitnehmer im Handwerk wurden nicht umgesetzt.
Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv in die Diskussion eingebracht haben. Insbesondere der Schulterschluss der DGB-Gewerkschaften mit dem Kolpingwerk und den Arbeitnehmervizepräsidenten hat einen starken Eindruck hinterlassen.

Mit der Verabschiedung der neuen HwO ist für uns der Kampf nicht beendet. Wir werden uns auch weiterhin für eine Stärkung der Tarifpartnerschaft und eine Verbesserung der Tarifbindung im Handwerk einsetzen.

Auch die Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der Selbstverwaltung im Handwerk bleibt weiter erklärtes Ziel der IG BAU. Daran werden wir auch zukünftige Regierungen messen."

Die Bundestagsdebatte vom 5. Mai 2021 zur HwO in der Mediathek des Bundestages.

Die Beschlussempfehlung und Bericht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.