Gartenbau
(Foto: Carnet de Voyage d'Alex / Unsplash)
25.04.2025
Landwirtschaft - Gartenbau - Floristik

Deutlich mehr Lohn / Die Gewerkschaft IG BAU und der Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen (GVBWH) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Er gilt ab dem 1. Mai 2025 und hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wir haben dabei drei Erfolge erzielt:

1. Deutliche höhere Löhne und neue Entgeltgruppen

Statt vielen unterschiedlichen Lohn- und Gehaltsgruppen bisher haben wir jetzt sieben einheitliche Entgeltgruppen eingeführt, die in beiden Bundesländern gelten und in den meisten Gruppen deutlich höhere Löhne bedeuten als bisher. Bei Gehaltsgruppen, die sich mit den neuen Entgeltgruppen nicht verbessern, gilt eine Besitzstandsregelung plus 3,0 % Zulage. Drei Beispiele:

Neue Entgeltgruppe 2* (Meister*in):
19,30 Euro / Stunde

Das bedeutet:
+ 7,4 % für bisherige Lohngruppe 2 in BaWü
+ 9,0 % für bisherige Lohngruppe 2 in Hessen
+ 10,2 % für bisherige Gehaltsgruppe V4 (im 3. Jahr)

Neue Entgeltgruppe 4* (Gärtner*in mit Ausbildung):
16,00 Euro / Stunde

Das bedeutet:
+ 7,7 % für bisherige Lohngruppe 4a in BaWü
+ 7,3 % für bisherige Lohngruppe 4a in Hessen
+ 8,4 % für bisherige Gehaltsgruppen T2, K3 (im 3. Jahr)

Neue Entgeltgruppe 5* (Selbstständige Tätigkeiten ohne Berufsausbildung):
13,50 Euro / Stunde

Das bedeutet:
+ 3,7 % für bisherige Lohngruppe 5
+ 3,0 % für bisherige Gehaltsgruppen T1 und K2 (im 3. Jahr)


2. Deutlich höhere Ausbildungsvergütungen

Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen zwischen 80 und 140 Euro und werden ab dem 1. Mai 2025 folgendermaßen aussehen:

  • 1. Lehrjahr: 980 Euro
  • 2. Lehrjahr: 1080 Euro
  • 3. Lehrjahr: 1240 Euro

Zusätzlich gibt es bei einem Notenschnitt von mindestens 2,5 einen Leistungsbonus von 30 Euro monatlich.

Die monatliche Praktikantenvergütung wird auf 1000 Euro erhöht.


3. Erhöhung der Vermögenswirksamen Leistung

Wenn Ihr Vermögen aufbaut, zahlt der Arbeitgeber Euch on top zum Lohn 22 Euro pro Monat zusätzlich.

 

Diese tariflichen Ansprüche gelten rechtlich nur für Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied der IG BAU sind. Wenn Du IG BAU-Mitglied bist, kannst Du Dich von uns jederzeit beraten lassen und die Tarifverträge anfordern.

Die Tarifinfo als PDF zum Herunterladen.