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Gartenbau Baden-Württemberg und Hessen: Tarifabschluss
1. Deutliche höhere Löhne und neue Entgeltgruppen
Statt vielen unterschiedlichen Lohn- und Gehaltsgruppen bisher haben wir jetzt sieben einheitliche Entgeltgruppen eingeführt, die in beiden Bundesländern gelten und in den meisten Gruppen deutlich höhere Löhne bedeuten als bisher. Bei Gehaltsgruppen, die sich mit den neuen Entgeltgruppen nicht verbessern, gilt eine Besitzstandsregelung plus 3,0 % Zulage. Drei Beispiele:
Neue Entgeltgruppe 2* (Meister*in): | Das bedeutet: |
Neue Entgeltgruppe 4* (Gärtner*in mit Ausbildung): | Das bedeutet: |
Neue Entgeltgruppe 5* (Selbstständige Tätigkeiten ohne Berufsausbildung): | Das bedeutet: |
2. Deutlich höhere Ausbildungsvergütungen
Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen zwischen 80 und 140 Euro und werden ab dem 1. Mai 2025 folgendermaßen aussehen:
- 1. Lehrjahr: 980 Euro
- 2. Lehrjahr: 1080 Euro
- 3. Lehrjahr: 1240 Euro
Zusätzlich gibt es bei einem Notenschnitt von mindestens 2,5 einen Leistungsbonus von 30 Euro monatlich.
Die monatliche Praktikantenvergütung wird auf 1000 Euro erhöht.
3. Erhöhung der Vermögenswirksamen Leistung
Wenn Ihr Vermögen aufbaut, zahlt der Arbeitgeber Euch on top zum Lohn 22 Euro pro Monat zusätzlich.
Diese tariflichen Ansprüche gelten rechtlich nur für Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied der IG BAU sind. Wenn Du IG BAU-Mitglied bist, kannst Du Dich von uns jederzeit beraten lassen und die Tarifverträge anfordern.
Die Tarifinfo als PDF zum Herunterladen.