Gartenbau
(Foto: MetsikGarden / Pixabay)
10.05.2022
Landwirtschaft - Gartenbau - Floristik

Die Tarifvertragsparteien haben sich für den Gartenbau in Bayern am 9. Februar 2022 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach wird der bisherige Lohntarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag durch einen Entgelttarifvertrag (ETV) ersetzt, mit folgenden Erhöhungen:

  • Im Gesamtvolumen steigen die Entgelte über zwei Jahre im Durchschnitt um 19 Prozent!
    • Zum 1. März 2022 steigen die Entgelte durchschnittlich um 11 Prozent.
    • Ab dem 1. März 2023 steigen die Entgelte im Durchschnitt abermals um 8 Prozent.
    • Die unterste Entgeltgruppe wird mit 10,50 Euro oberhalb des aktuellen gesetzlichen Mindestlohnes liegen und eine erneute Steigerung zum 1. März 2023 erfahren auf 12 Euro.
    • Der Ecklohn steigt zum 1. März 2022 um 10 Prozent.
  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (ML) auf 12 Euro:
    • Sobald der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöht wird, steigen bereits früher auch die Entgelte der untersten drei Entgeltgruppen!
  • Starke Erhöhung der Auszubildendenvergütung zum 1. März 2022:
    • Im Durchschnitt steigen in Bayern die Vergütungen der jungen Kolleg*innen um 233 Euro monatlich
      • im ersten Ausbildungsjahr von 700 auf 850 Euro (21 Prozent)
      • im zweiten Ausbildungsjahr von 750 auf 950 Euro(27 Prozent)
      • und im dritten Ausbildungsjahr von 800 auf 150 Euro (44 Prozent)
  • Das Urlaubsgeld steigt für die vollbeschäftigten Kolleg*innen von 9,20 Euro auf 11,25 Euro! Teilzeitbeschäftigte Kolleg*innen erhalten das Urlaubsgeld anteilig.
  • Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2024.

Bitte informiert Eure Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben!

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