HBS Hans-Böckler-Stiftung Stipendium
Stipendiat*innen der HBS (Foto: Sylvana Hanisch)
22.07.2020
Studierende

Für ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) brauchst Du nicht zwangsläufig Top-Noten – wichtiger ist das Gesamtpaket (wie hier beschrieben). Gerade wer sich gewerkschaftlich engagiert hat daher gute Aussichten auf eine Studienfinanzierung. Was aber, wenn die Bewerbungsfrist verstrichen ist?

Unsere Kollegin und HBS-Stipendiatin Sylvana Hanisch hat einem potenziellen Stipendiaten kürzlich Folgendes geantwortet. Bestimmt hilft ihre Antwort auch anderen:

„Dass Du die Frist zum 1. Januar verpasst hast, ist zwar schade für Dich, aber wenn Du Dich jetzt noch schnell innerhalb der nächsten Tage bewirbst (bis zum 1. August) könntest Du potenziell zumindest ab dem Sommersemester 2021 gefördert werden.

Kurz: Du musst NICHT ein ganzes Jahr warten, wenn Du die Frist verpasst hast.

Wichtig für eine Förderung durch die HBS ist, dass Du noch mindestens drei Semester Regelstudienzeit vor Dir hast (Zeiten darunter fördern wir nicht). Daher ist es natürlich gut, sich so früh wie möglich zu bewerben.

Hast Du Dich schon um ein Empfehlungsschreiben der IG BAU gekümmert? Das muss nämlich zum 1. August ebenfalls hochgeladen werden.

Die Gutachten, die von den Stip*s der HBS und den Vertrauensdozent*innen erstellt werden, werden erst nach der Bewerbungsfrist angefertigt. Darum kümmert sich dann (wenn Du erfolgreich durch das Bewerbungsverfahren gekommen bist) das Referat Bewerbungen.“