Forst Hessen
(Foto: IG BAU / Martin Schwenninger)
08.07.2025
Forst und Naturschutz

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Waldarbeiter der Kommunen in Hessen, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald Hessen fallen, beträgt ab 1. Juli 2025:


a) für die Beschäftigten, für die das Rhodener-Modell Anwendung findet, 11,58 Euro pro Gesamtlaufstunde (nächster durch sechs teilbarer Betrag),


b) für die Beschäftigten, für die das Rhodener-Modell keine Anwendung findet, 13,18 Euro pro Gesamtlaufstunde.

Die ausführliche Tarifinfo als PDF zum Herunterladen.