Forst Hessen
14.07.2023
Forst- und Agrarwirtschaft

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Waldarbeiter der Kommunen in Hessen, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald Hessen fallen, beträgt ab 1. Juli 2023:

a) für die Beschäftigten, für die das Rhodener-Modell Anwendung findet 11,64 Euro pro Gesamtlaufstunde (nächster durch sechs teilbare Betrag),

b) für die Beschäftigten, für die das Rhodener-Modell keine Anwendung findet 13,61 Euro pro Gesamtlaufstunde.

Kommunalforst Hessen
Aktualisierung des Motorsägenentschädigungssatzes
mit Wirkung zum 1. Juli 2023