Forst Hessen
(Foto: IG BAU / Martin Schwenninger)
23.06.2026
Forst und Naturschutz

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Waldarbeiter der Kommunen in Hessen, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald Hessen fallen, beträgt ab 1. Juli 2026:


a) für die Beschäftigten, für die das Rhodener-Modell Anwendung findet, 11,94 Euro pro Gesamtlaufstunde (nächster durch sechs teilbare Betrag),


b) für die Beschäftigten, für die das Rhodener-Modell keine Anwendung findet, 13,77 Euro pro Gesamtlaufstunde.

Die ausführliche Tarifinfo als PDF zum Herunterladen.