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Kommunalforst Rheinland-Pfalz: Motorsägenentschädigung ab 1. Juli 2025
Die Motorsägenentschädigungssätze betragen weiterhin ab 1. Juli 2025 auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde:
- bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 12,68 Euro.
- bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 5,83 Euro und bei überwiegender Handentrindung 2,54 Euro je Arbeitsstunde.
Die ausführliche Tarifinfo.