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(Grafik: IG BAU)
18.06.2025
Forst und Naturschutz

Ausgehend von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht zur Motorsägenentschädigung, haben sich die Tarifvertragsparteien im Zuge der Tarifrunde 2025 zum BezTV-W RP darauf verständigt, die Höhe der Motorsägenentschädigung bis zum 31. Dezember 2026 unverändert fortzuführen.

Die Motorsägenentschädigungssätze betragen weiterhin ab 1. Juli 2025 auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde:

  • bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 12,68 Euro.
  • bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 5,83 Euro und bei überwiegender Handentrindung 2,54 Euro je Arbeitsstunde.