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Kommunalforst Rheinland-Pfalz: Motorsägenentschädigung ab 1. Juli 2026
Die Motorsägenentschädigungssätze betragen weiterhin auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 12,68 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 5,83 Euro und bei überwiegender Handentrindung 2,54 Euro je Arbeitsstunde.
Die ausführliche Tarifinfo.


