Forst Rheinland-Palz
(Foto: IG BAU / Martin Schwenninger)
27.05.2026
Forst und Naturschutz

Die kommunalen Beschäftigten in der Waldarbeit in Rheinland-Pfalz bekommen ab 1. Januar 2027 die Motorsägen verbindlich gestellt. Bis dahin wird der Motorsägenentschädigungssatz vom 1. Juli 2024 unverändert fortgeschrieben.

Die Motorsägenentschädigungssätze betragen weiterhin auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 12,68 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 5,83 Euro und bei überwiegender Handentrindung 2,54 Euro je Arbeitsstunde.