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Landesforst (außer Hessen): Motorsägenentschädigung ab 1. Juli 2025
- bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 7,13 Euro.
- bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 3,28 Euro.
- bei überwiegender Handentrindung 1,43 Euro je Arbeitsstunde.
Die Entschädigungssätze erhöhen sich in den Ländern ohne Gestellung des Sonderkraftstoffs entsprechend der jeweiligen Länderregelung. In Ländern mit Gestellung der Betriebsmittel beträgt die Motorsägenentschädigung:
- bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 4,64 Euro.
- bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 2,13 Euro.
- bei überwiegender Handentrindung 0,93 Euro je Arbeitsstunde.
Die ausführliche Tarifinfo.