Forst
(Foto: Simon Maage / Unsplash)
19.06.2024
Forst- und Agrarwirtschaft

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Beschäftigten der Länder, die unter den Geltungsbereich des TV-L-Forst fallen, beträgt ab 1. Juli 2024 auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 7,10 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 3,27 Euro und bei überwiegender Handentrindung 1,42 Euro je Arbeitsstunde. Die Entschädigungssätze erhöhen sich in den Ländern ohne Gestellung des Sonderkraftstoffs entsprechend der jeweiligen Länderregelung. In Ländern mit Gestellung der Betriebsmittel beträgt die Motorsägenentschädigung bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 4,64 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 2,13 Euro und bei überwiegender Handentrindung 0,93 Euro je Arbeitsstunde.

Die detailierte Aktualisierung des Motorsägenentschädigungssatzes als Download.