Gruppenfotos von Forstbeschäftigten in Arbeitskleidung im Haus der Baugewerkschaft
(Foto: Michael Schmitt / IG BAU) Beschäftigte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen empfangen die Arbeitgeber und fordern die Einführung der Forstzulage in ihren Bundesländern. Sie stehen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer für einen bundesweit einheitlichen TV-Forst.
22.02.2024
Forst- und Agrarwirtschaft

Am 20. Februar 2024 hat sich die IG BAU in der zweiten Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darauf verständigt, zunächst den Inflationsausgleich und die Erhöhung der Tabellenentgelte auf die TV-Forst-Beschäftigten zu übertragen. Des Weiteren werden die Übernahmeregelungen für Auszubildende übernommen und die Entgeltumwandlung zum Leasing eines Fahrrads ermöglicht. Zur Forstzulage, Entgeltordnung Forst, persönlichen Zulage für vorübergehend höherwertige Tätigkeiten sowie zum Vorarbeiterzuschlag soll es ein Attraktivitätspaket geben. Die Verhandlungen werden am 8. und 9. April 2024 fortgesetzt.