Landesforst Bayern
(Foto: Thomas Niggl)
16.05.2025
Forst und Naturschutz

Die Gestellung von Betriebsfahrzeugen und von Unterkünften am auswärtigen Geschäftsort, gestiegene Lebenshaltungskosten für auswärtige Einsätze sowie abweichende Anwendungen der bisher gültigen Regelungen: dies haben die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) und die IG BAU zum Anlass genommen, die Auswärtsentschädigungen neu zu regeln. Dazu wurde der TV Forsttechnik BaySF vereinbart, der den TVMB zum 1. Juli 2025 ablöst.