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Landesforst (außer Hessen): Motorsägenentschädigungssatz 2025 wird eingefroren
Damit betragen die Entschädigungssätze weiterhin ab 1. Juli 2026 auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 7,13 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 3,28 Euro und bei überwiegender Handentrindung 1,43 Euro je Arbeitsstunde. Die Entschädigungssätze erhöhen sich in den Ländern ohne Gestellung des Sonderkraftstoffs entsprechend der jeweiligen Länderregelung. In Ländern mit Gestellung der Betriebsmittel beträgt die Motorsägenentschädigung bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 4,64 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 2,13 Euro und bei überwiegender Handentrindung 0,93 Euro je Arbeitsstunde.
Die ausführliche Tarifinfo.


