maler
(Foto: Pixelio)
29.04.2021
Handwerk am Bau

Nach der Kabinettsbefassung am 27. April hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales die 10. Malerarbeitsbedingungsverordnung unterzeichnet. Die Verordnung soll am 30. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit tritt, wie tarifvertraglich vereinbart, der neue Mindestlohntarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk am 1. Mai 2021 in Kraft.

Die neuen Mindestlöhne betragen bundeseinheitlich:

  • für „ungelernte Arbeitnehmer“ / ML 1 11,40 Euro;
  • für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ / ML 2 13,80 Euro.

Der neue Mindestlohntarifvertrag und damit auch die Rechtsverordnung haben eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2022.