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Steuererklärung 2025: Alle Infos und Fristen auf einen Blick

Aktenordner, Taschenrechner und Papiere auf einem Schreibtisch
(Foto: Cht Gsml / Unsplash)
07.07.2026
Service

Das Wichtigste vorab: Wenn Du Deine Einkommensteuererklärung 2025 selbst erstellst, wird die Zeit knapp – Du musst sie bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Lässt Du sie dagegen von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen, verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Zur Abgabe verpflichtet sind vor allem:

  • Beschäftigte mit einem individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
  • Ehepaare mit der Steuerklassen-Kombination 3/5 oder 4 mit Faktor sowie Steuerklasse 6 bei einem Partner
  • Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld)
  • Wer im Jahr neben dem Arbeitslohn mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte hatte, etwa aus Mieteinnahmen
  • Wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt

Auch, wer Provisionen aus Vermittlungsgeschäften oder Einnahmen aus der Vermietung bzw. dem Verleih beweglicher Gegenstände wie Autos erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben – falls die Grenze von 256 Euro an steuerfreien Einkünften im Jahr überschritten wurde.

Bei den weiteren Einkünften kommt es auf die aktuell geltenden Freigrenzen an. Mehr dazu erfährst Du etwa in der kostenlosen DGB-Broschüre Lohnsteuer Grundbegriffe 2026.

Die wichtigsten Termine auf einen Blick

Grundsätzlich können Steuerpflichtige entscheiden, ob sie ihre Einkommensteuererklärung selbst vornehmen oder durch eine Steuerberatung bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen möchten. Je nachdem, welchen Weg Du wählst, gelten auch unterschiedliche Fristen.

SteuerjahrFrist ohne SteuerberatungFrist mit Steuerberatung
202531.07.202601.03.2027
202631.07.2027Ende Februar/Anfang März 2028

Setzt das Finanzamt individuell einen früheren Termin fest, ist dieser verbindlich.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Wer die Frist verpasst, riskiert einen Verspätungszuschlag in Form einer Geldstrafe: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und dabei mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat, plus möglichem Zwangsgeld und Verspätungszinsen. Eine Fristverlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei längerer Krankheit oder Umzug – ein Anspruch darauf besteht nicht.

Freiwillige Steuererklärung: mehr Zeit

Bist Du nicht zur Abgabe verpflichtet, lohnt sich ein Blick in Deine Unterlagen trotzdem oft. Das gilt zum Beispiel, wenn Deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag lagen. Für eine freiwillige Steuererklärung hast Du vier Jahre Zeit: Die Erklärung für 2025 kannst Du noch bis Ende 2029 einreichen.

Ab 2026 lohnt sich die Steuererklärung für Gewerkschaftsmitglieder noch mehr

Für die Steuererklärung 2025 gilt: Der Gewerkschaftsbeitrag zählt weiterhin zu den allgemeinen Werbungskosten und geht dadurch bei vielen Mitgliedern im Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro unter.

Das ändert sich ab dem Steuerjahr 2026: Gewerkschaftsbeiträge können dann zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag abgesetzt werden – unabhängig davon, ob die übrigen Werbungskosten die Pauschale übersteigen. Für Dich bedeutet das: Die Angabe Deines Mitgliedsbeitrags lohnt sich ab der Steuererklärung für 2026 in jedem Fall, mit einer Ersparnis von schätzungsweise 25 bis 35 Prozent des Jahresbeitrags. Voraussetzung ist, dass Du überhaupt eine Steuererklärung abgibst.

Mehr zu Änderungen, die ab diesem Jahr gelten, findest Du in unserem Überblick: Was ändert sich 2026?

Gut zu wissen für die Steuererklärung 2025

Deinen Gewerkschaftsbeitrag trägst Du in der Anlage N (Zeile 53) als Werbungskosten ein – auch wenn er sich 2025 nur dann auswirkt, falls Deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen. Bewahre Deine Beitragsbescheinigung für die Steuererklärung auf.

Hilfe bei der Steuererklärung: Als IG BAU-Mitglied sparst Du Dir die Aufnahmegebühr

Du musst deine Steuererklärung nicht alleine machen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) betreut als Dachverband mehr als 300 Mitgliedsvereine mit rund 8000 Beratungsstellen bundesweit – für eine individuelle Beratung während des ganzen Jahres auch in Deiner Nähe, inklusive Rundumbetreuung bei der Einkommensteuer und Einspruchsverfahren.

 Als IG BAU-Mitglied entfällt die bei einem Lohnsteuerhilfeverein sonst übliche Aufnahmegebühr. Verweise bei der Beratungsstelle einfach vorab auf unsere Kooperation.

Mehr Infos und die Beratungsstellensuche findest du unter igbau.de/Lohnsteuerberatung.

Hier kostenlos zum Herunterladen: die hilfreiche DGB-Broschüre "Lohnsteuer Grundbegriffe 2026".