Gruppenfoto von der gemeinsamen Sitzung der Bundestarifkommission Forstwirtschaft, Angestelltenvertreter*innen, Beamtenvertreterin und der Branchensekretär*innen zur Entscheidung über die Annahme der Tarifeinigung.
(Foto: Lukas Rittinghaus / IG BAU) Gemeinsame Sitzung der Bundestarifkommission Forstwirtschaft, Angestelltenvertreter*innen, Beamtenvertreterin und der Branchensekretär*innen zur Entscheidung über die Annahme der Tarifeinigung.
15.01.2024
Forst- und Agrarwirtschaft

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt empfiehlt die Annahme der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder.

Anlässlich der gemeinsamen Sitzung der Bundestarifkommission Forstwirtschaft, Angestelltenvertreter*innen, Beamtenvertreterin und der Branchensekretär*innen zur Tarif- und Besoldungsrunde 2023 Länder am 12. Januar 2024 im Haus der Baugewerkschaft in Frankfurt, haben sich die Sitzungsteilnehmer*innen einstimmig für die Annahme der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 ausgesprochen.

Am 16. Januar 2024 wird ver.di gemeinsam mit den Schwestergewerkschaften abschließend über die Annahme entscheiden.

Die Einigung sieht unter anderem vor:

  • Eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro (Brutto für Netto) zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Auszubildende erhalten 1000 Euro. Von Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Inflationsausgleichszahlung von 120 Euro (Auszubildende: 50 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlungen anteilig.
  • Eine Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. November 2024 um 200 Euro monatlich und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent. Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro monatlich und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro monatlich. Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet am 31. Oktober 2025.
Logo zur Tarifrunde: Gemeinsam für mehr Zukunft

Damit halten die Beschäftigten der Länder (außer Hessen) Anschluss an den Einkommensentwicklungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.