Landwirtschaft
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31.08.2021
Forst- und Agrarwirtschaft

Die Tarifvertragsparteien einigten sich entsprechend der Bundesempfehlung Landwirtschaft auf folgenden Tarifabschluss:

  • Zum 1. September 2021 werden die Entgelte um 2,7 Prozent erhöht. 
  • Die ständige Arbeitnehmer*innen erhalten spätestens mit der Abrechnung im Oktober 2021 eine Einmalzahlung als Sonderleistung (Corona-Beihilfe) von 450 Euro. Ständige Arbeitnehmer*innen, die in den Monaten Januar 2021 bis einschließlich August 2021 nur zeitweise oder nicht vollbeschäftigt waren, erhalten die Sonderleistung anteilig.
  • Die Ausbildungsvergütung erhöht sich zum 1. August 2021: 
    • Im ersten Ausbildungsjahr auf 717 Euro,
    • im zweiten Ausbildungsjahr auf 758 Euro,    
    • und im dritten Ausbildungsjahr auf 840 Euro.
  • Der Tarifvertrag endet zum 31. Dezember 2021. 

Bitte informiert Eure Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben!