Landwirtschaft
(© IG BAU)
08.07.2021
Forst- und Agrarwirtschaft

Die Tarifvertragsparteien der IG BAU und des GLFA haben sich auf eine Bundesempfehlung für Beschäftigte in der Landwirtschaft geeinigt. Die Empfehlung unterlag einer Erklärungsfrist und wurde vorab von der Bundestarifkommission Landwirtschaft der IG BAU einstimmig beschlossen. Die Tarifhoheit liegt in den jeweiligen Regionen, in denen die Bundesempfehlung nun möglichst umgesetzt wird. Zur tariflichen Empfehlung im Einzelnen:

  • Rückwirkend zum 1. Januar 2021 werden die Löhne und Gehälter in den alten Bundesländern um 2,7 Prozent erhöht und in den neuen Bundesländern um 3,1 Prozent angehoben. Für die zurückliegenden Monate können die Erhöhungen durch eine Einmalzahlung abgegolten werden.
  • Die Ausbildungsvergütungen steigen rückwirkend zum 1. Januar 2021 um mindestens 3 Prozent. Für die zurückliegenden Monate kann die Erhöhung der Ausbildungsvergütung durch Einmalzahlung abgegolten werden.
  • Außerdem ist in der Empfehlung festgehalten, dass die Tarifvertragsparteien den Abschluss einer neuen tariflichen Regelung über betriebliche Altersversorgung bis zum 31. Dezember 2021 anstreben, die allgemeinverbindlich erklärt werden soll. 
  • Am 16. Juli 2021 wird die Verhandlungen über eine neue tarifliche Zusatzversorgung für Beschäftigte in der Landwirtschaft fortgesetzt!
     

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