Gerüstbau
Impffortschritt und Tests vereinfachen Präsenztermine (© IG BAU)
04.06.2021
Handwerk am Bau

5 Prozent Lohnerhöhung. Altersvorsorge (ZVK-Rente) gesichert. Branchenmindestlohn steigt in zwei Schritten auf 12,85 Euro.

Im Einzelnen:

Die Löhne im Gerüstbauerhandwerk steigen zum 1. Oktober 2021 um 2,5 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen um 50 Euro im ersten, um 60 Euro im zweiten und um 70 Euro im dritten Ausbildungsjahr. 

Zum 1. Oktober 2022 steigen die Löhne erneut um 2,5 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen wiederum um 50 Euro im ersten, um 60 Euro im zweiten und um 70 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Laufzeit: glatte 24 Monate – Anschlusstarifvertrag – keine Nullmonate.

Weiterer wichtiger Erfolg: Die betriebliche Altersvorsorge (ZVK-Rente) im Gerüstbauer-Handwerk ist sicher. Durch arbeitgeberfinanzierte Beitragserhöhung konnte für die nächsten Generationen von Gerüstbauer*innen die betriebliche Altersvorsorge gesichert werden.

Der Branchen-Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2021 um 0,35 Euro auf 12,55 Euro und zum 1. Oktober 2022 um weitere 0,30 Euro auf 12,85!

Herzlichen Dank an die Verhandlungskommission und die engagierten gewerkschaftlich aktiven Betriebsräte. Gemeinsam sind wir verdammt gut!