Forst Rheinland-Pfalz
IG BAU (Martin Schwenninger)
04.04.2025
Forst und Naturschutz

Mit unserer ersten Tarifinfo zur Besteuerung der Motorsägenentschädigung haben wir darüber informiert, dass die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz die Steuerfreiheit der Motorsägenentschädigung infrage gestellt hat. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass nicht alle Beschäftigten zeitgleich von der Besteuerung betroffen sind, sondern die Betroffenheit erst mit einer Lohnsteuer-Außenprüfung ausgelöst wird. Dem ist nicht so.