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Tariftreue in der Kommune: Jetzt Antrag einreichen

Rathaus Karlsruhe
(Foto: Lydia Griva / pexels)
12.06.2025
Arbeit

Ob Kita-Bau, Gebäudereinigung oder Abfallentsorgung: Kommunale Aufträge sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Allein auf die Kommunen entfällt mehr als die Hälfte der rund 2,4 Millionen Vergabeverfahren, die jährlich von etwa 30 000 Stellen betreut werden. Der Handlungsspielraum ist groß – auch bei der Frage: Wie sichern wir faire Arbeitsbedingungen?

Zwar regeln Bund und Länder die Rahmenbedingungen. Doch Kommunen können schon jetzt Tariftreue bei öffentlichen Ausschreibungen zur verbindlichen Vergabebedingung machen. Denn Landesgesetze geben meist nur Mindeststandards vor. Vor Ort ist mehr möglich. Wenn man will.

Gute Beispiele zeigen: Es geht

In Karlsruhe ist Tariftreue bei der Vergabe von Dienstleistungen längst Standard: Wer keinen Tarifvertrag einhält, bekommt keinen Zuschlag. Auch Ingolstadt hat nachgezogen. Seit Anfang 2024 gilt dort: Nur wer eine Selbstverpflichtung zur Tariftreue abgibt, kommt bei öffentlichen Aufträgen überhaupt infrage. Nicht billig, sondern gut zählt – davon profitieren Kommunen ebenso wie Beschäftigte sowie Bürgerinnen und Bürger.

Tarifbindung gilt auch in kommunalen Betrieben

Ein weiterer wichtiger Hebel: die Rolle der Kommune als Mehrheitsgesellschafterin. Sie trägt Verantwortung für gute Arbeit in eigenen Unternehmen – durch faire Bezahlung, Mitbestimmung und tarifgebundene Beschäftigung. Eine umfassende Tarifbindung in kommunalen Gesellschaften ist dafür zentral. Einen Musterantrag haben wir Euch unten zum Download hinterlegt, er kann über die politischen Kontakte vor Ort in die Kommunalpolitik eingespeist werden.

Der Musterantrag als Word-Dokument zum Herunterladen.