Gruppenfoto von Forstbeschäftigten in Arbeitskleidung im Haus der Baugewerkschaft
(Foto: Michael Schmitt / IG BAU) Beschäftigte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen empfangen die Arbeitgeber und fordern die Einführung der Forstzulage in ihren Bundesländern. Sie stehen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer für einen bundesweit einheitlichen TV-Forst.
21.02.2024
Forst- und Agrarwirtschaft

Am 20. Februar 2024 hat sich die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in der zweiten Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darauf verständigt, zunächst den Inflationsausgleich und die Erhöhung der Tabellenentgelte auf die TV-Forst-Beschäftigten zu übertragen. Damit erhalten auch die Beschäftigten das steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3000 Euro (Auszubildende 1500 Euro) in mehreren Schritten. 

Die Tabellenentgelte erhöhen sich ab dem 1. November 2024 um monatlich 200 Euro und ab dem 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent. Für Auszubildende werden die Ausbildungsentgelte ab dem 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Des Weiteren werden die Übernahmeregelungen für Auszubildende übernommen und die Entgeltumwandlung zum Leasing eines Fahrrads ermöglicht.

In der dritten Runde soll am 8. und 9. April 2024 ein Einigungspaket zur Forstzulage, Entgeltordnung Forst, persönlichen Zulage für vorübergehend höherwertige Tätigkeiten sowie zum Vorarbeiterzuschlag verhandelt werden.

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