- IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Branchen
- Handwerk am Bau
- Verhandlungserfolg im Dachdeckerhandwerk: höhere Mindestlöhne
Verhandlungserfolg im Dachdeckerhandwerk: höhere Mindestlöhne
Das Verhandlungsergebnis im Einzelnen:
Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung:
- Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 13,60 Euro
- Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 14,10 Euro
Für Arbeitnehmer*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhöht sich der Mindestlohn ab 1. Januar 2020 um 0,40 Euro auf 13,60 Euro. Ab 1. Januar 2021 steigt der Mindestlohn auf 14,10 Euro.
Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung:
- Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 12,40 Euro
- Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 12,60 Euro
Für Arbeitnehmer*innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Helfertätigkeiten ausführen, beträgt der Mindestlohn ab 1. Januar 2020 12,40 Euro und erhöht sich ab 1. Januar 2021 auf 12,60 Euro.
Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit bis 31. Dezember 2021 erhalten.
Dem Verhandlungsergebnis müssen beide Seiten innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist bis zum 14. August 2019 zustimmen. Danach wird gemeinsam der Antrag auf Erteilung einer Rechtsverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt, damit der Mindestlohn den Status eines Gesetzes erhält.