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Vorzeitige Tariferhöhung bei KWS
20.10.2022
Forst- und Agrarwirtschaft
Das Tarifergebnis zu zentralen Punkten zusammengefasst im Einzelnen:
- Bereits mit dem Dezembergehalt 2022 erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 2.000 Euro, die steuer- und abgabenfrei ist, also netto.
Die individuelle Höhe der Prämie richtet sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der aktiven Beschäftigungsmonate im Jahr 2022. - Alle tariflich Beschäftigten mit mindestens 3 Monaten Betriebszugehörigkeit erhalten mindestens den einen Sockelbetrag von 1.000 Euro netto. Beispielsweise Eltern, die das ganze Jahr 2022 in Elternzeit waren, erhalten den o. g. Sockelbetrag.
- Bei Teilzeitbeschäftigten mit 75 Prozent Arbeitszeit liegt die Prämie bei 1.500 Euro netto.
- Kampagnenkräfte, die im Dezember nicht für KWS tätig sind, erhalten die Inflationsausgleichsprämie beim Wiedereintritt im Jahr 2023.
- Auszubildende erhalten pauschal 1.000 Euro netto.
- Die tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte ab 1. Juli 2023 direkt im Anschluss des aktuellen Tarifvertrages um 4 Prozent!
- Der Änderungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2024.
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