Schule Test Bildung
(Foto: Ben Mullins / Unsplash)
12.07.2021
Azubis & junge Beschäftigte

Der Abschlussjahrgang 2020 hatte es nicht leicht: Die Pandemiesituation war in allen Lebensbereichen ungewohnt, oft kursierten widersprüchliche Informationen und gefühlt täglich gab es neue Regeln. Auch ohne Pandemie bringen Prüfungen ein gewisses Maß an Bürokratie und Organisationsaufgaben mit sich, durch Corona wurde es definitiv nicht besser.

Für den Abschlussjahrgang 2021 die (hoffentlich) gute Nachricht zuerst: Nach aktuellem Stand zum Grundstein-Redaktionsschluss (Ende Mai 2021) können unter den derzeitigen Pandemiebedingungen fast überall Prüfungen stattfinden, sofern die örtlichen Hygieneregeln eingehalten werden. Aber was bedeutet es für Dich und Deine Ausbilder*innen, wenn ausgerechnet Deine Prüfungen ausfallen oder verschoben werden müssen? Hierzu unsere Antworten:

Meine Abschlussprüfung oder Teile davon sind verschoben worden – der neue Termin ist nach dem vertraglich festgelegten Ausbildungsende. Was muss ich berücksichtigen?

Die Ausbildungszeit verlängert sich nicht automatisch, sondern muss vom Azubi bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) beantragt  werden (siehe §8 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)). Durch Corona sollte dies leicht und unkompliziert möglich sein. Nach §21 BBiG endet das Ausbildungsverhältnis erst mit Erreichen des vertraglich vereinbarten Ausbildungsendes. Das vertraglich vereinbarte Ausbildungsende wird aber auch dann erreicht, wenn die Abschlussprüfung nicht abgelegt wurde und zwar zum Termin, der in Deinem Ausbildungsvertrag festgehalten  ist. Häufig ist dies der 31. Juli. Um die Verlängerung zu beantragen, solltest Du Dich zunächst an Deinen Betrieb wenden. Aber auch die IHK oder HWK beziehungsweise Innung vor Ort können Dir dabei helfen. Vermutlich bist Du nicht die*der Erste und Einzige mit dem Anliegen, daher dürften Dir die dortigen Verantwortlichen recht schnell weiterhelfen können.

Durch Corona blieben immer wieder Ausbildungsinhalte auf der Strecke – was ist, wenn ich deswegen durch die Prüfung falle?

Es gilt: Ausbildungsinhalte, die nicht vermittelt wurden, dürfen nicht geprüft werden. Falls Du aufgrund fehlender Lerninhalte eine Prüfung nicht bestehst oder sogar schon vor dem Prüfungstermin auf Prüfungsthemen stößt, die Dir nicht vermittelt wurden, solltest Du das auf jeden Fall noch mal gründlich kontrollieren – etwa über Deine Unterlagen, in Rücksprache mit anderen Azubis aus Deinem Jahrgang, Lehrer*innen oder Ausbilder*innen. Gerade durch Corona ist vieles anders als gewohnt gelaufen. Wenn Ihr hier nichts übersehen habt und die Prüfer*innen an den Aufgaben festhalten, mit denen Du Probleme hast, können wir Dir als IG BAU-Mitglied helfen. Komm auf Deine Ansprechpartner*innen und Kolleg*innen in den Regionen zu! Eine Kontaktübersicht findest Du unter igbau.de/Ansprechpartner-innen

Wir wünschen allen eine erfolgreiche Prüfung und einen unkomplizierten Berufseinstieg!