Wohnungswirtschaft Wohnungen
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16.06.2021
Dienstleistungen

Die Tarifverhandlungen in der Wohnungswirtschaft (WoWi2021) gehen los. Der Vergütungstarifvertrag der Wohnungswirtschaft läuft zum 31. Oktober 2021 aus. Die gemeinsame ver.di und IG BAU Bundestarifkommission hat gemeinschaftlich für die fristgerechte Kündigung des Vergütungstarifvertrages gestimmt.

Tarifrunde Wohnungswirtschaft 2021

Was wird verhandelt?

Der Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Deutschen Immobilienwirtschaft wird verhandelt. Dabei werden die Gehalts- und Lohntafeln sowie die Vergütung der Auszubildenden verhandelt.  

Wer verhandelt den Vergütungstarifvertrag?

Der Vergütungstarifvertrag wird zwischen den Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeberverband (AGV) der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. und den beiden Gewerkschaften ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) und IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) für die Beschäftigten verhandelt und vereinbart.  

Während der Verhandlungen um die Vergütung im letzten Jahr 2020 haben die Arbeitgeber im AGV der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. sehr dunkle finanzielle Zeiten im Schatten von Corona skizziert. Diese Szenarien haben sich nicht bewahrheitet. Ganz im Gegenteil. Die Wohnungswirtschaft weist ein sattes Plus für die Unternehmen im Jahr 2020 auf und es wird ein noch viel positiveres Plus für das Jahr 2021 prognostiziert.  

Du fragst dich:Gibt es für mich auch ein sattes Plus auf dem Konto? Möglich wäre es 2021, denn in dieser Tarifrunde geht es um Dein Gehalt, Deinen Lohn sowie Deine Ausbildungsvergütung.  
 
Um allen Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft, wie auch dir, ein sattes Plus auf dem Konto zu ermöglichen, hat die gemeinsame Tarifkommission von ver.di und IG BAU die ersten Schritte getan.  
 

Wir fordern vom AGV der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V.  

  • Erhöhung der Gehalts- und Lohntafeln für alle Beschäftigte um 5,4 Prozent, mindestens 160 Euro monatlich; 
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um den Festbetrag von 70 Euro monatlich; 
  • Laufzeit 12 Monate; 

Des Weiteren fordern wir vom AGV

  • Einführung der individuellen Wahlmöglichkeit der Teilumwandlung der zukünftigen Gehalts-/Lohnerhöhung in zusätzlichen Urlaub; 
  • Einführung der Einmalzahlung für die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaften.