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Kommunalforst Sachsen: Motorsägenentschädigung ab 1. Juli 2026
Die Motorsägenentschädigungssätze des TVöD-Wald Sachsen betragen ebenfalls unverändert auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 7,13 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 3,28 Euro und bei überwiegender Handentrindung 1,43 Euro je Arbeitsstunde.
Aufgrund der eingetretenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei der Motorsägenentschädigung, hat die IG BAU den Arbeitgeberverband zur Gestellung der Motorsägen und Werkzeuge aufgefordert.
Die ausführliche Tarifinfo als PDF zum Herunterladen.


