forst sachsen
(Foto: IG BAU / Martin Schwenninger)
30.06.2026
Forst und Naturschutz

Aufgrund der Entwicklungen zur Motorsägengestellung in den Ländern, wird der Motorsägenentschädigungssatz vom 1. Juli 2025 für die TV-Forst-Beschäftigten bis zur vollständigen Gestellung der Motorsägen durch den Arbeitgeber unverändert fortgeschrieben.

Die Motorsägenentschädigungssätze des TVöD-Wald Sachsen betragen ebenfalls unverändert auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 7,13 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 3,28 Euro und bei überwiegender Handentrindung 1,43 Euro je Arbeitsstunde.

Aufgrund der eingetretenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei der Motorsägenentschädigung, hat die IG BAU den Arbeitgeberverband zur Gestellung der Motorsägen und Werkzeuge aufgefordert.