forst schleswig-holstein
(Foto: IG BAU / Martin Schwenninger)
02.07.2025
Forst und Naturschutz

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Beschäftigten der Kommunen in Schleswig-Holstein, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald Schleswig-Holstein fallen, beträgt ab 1. Juli 2025 auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 7,13 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 3,28 Euro und bei überwiegender Handentrindung 1,43 Euro je Arbeitsstunde.

Die ausführliche Tarifinfo als PDF zum Herunterladen.