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Neuer Mindestlohn für das Gerüstbauerhandwerk
31.01.2019
Handwerk am Bau
Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe vereinbart, die ergebnisoffen die Struktur zukünftiger Mindestlohnvereinbarungen erarbeitet.
Dazu gehören unter anderem der Schutz des fairen Wettbewerbes in der Branche, mögliche Differenzierung von Mindestlöhnen, Abstandsgebot zum Tariflohn und deren Kontrollierbarkeit.
Dazu gehören unter anderem der Schutz des fairen Wettbewerbes in der Branche, mögliche Differenzierung von Mindestlöhnen, Abstandsgebot zum Tariflohn und deren Kontrollierbarkeit.