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Bundesrahmentarifvertrag Floristik: 30 Tage Urlaub und mehr Zuschläge
Zwischen Herbst 2025 und Frühjahr 2026 haben wir mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF) über Verbesserungen im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) Floristik verhandelt. Der BRTV regelt die tariflichen Arbeitsbedingungen in der Branche. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Entgelttarifvertrag (ETV), der die Löhne regelt.
Unser Ziel war klar: Die Arbeit in den Blumenläden, Märkten und Centern muss deutlich familienfreundlicher werden. Und das haben wir erreicht: In vier Verhandlungen haben wir Verbesserungen im BRTV für Euch durchgesetzt, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie deutlich besser möglich machen!
Im Juli haben sieben von zehn regionalen Verbänden des FDF das Verhandlungsergebnis angenommen, nur in folgenden Bundesländern ist die Lage noch unklar: Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Für alle anderen Bundesländer gelten ab dem 1. Januar 2027 folgende Verbesserungen:
Generell gilt höchstens die 5-Tage-Woche | |
| Bisher 5- und 6-Tage-Woche sind beide möglich. | Neu Die wöchentliche Arbeitszeit ist das Jahr über auf höchstens 5 Tage zu verteilen. Ausnahmen sind nur an maximal sechs Wochen im Jahr möglich, zum Beispiel in der Woche vor Muttertag. |
30 Tage Urlaub im Jahr | |
| Bisher Bei einer 5-Tage-Woche gibt es je nach Berufszugehörigkeit 23 bis 29 Tage Urlaub, bei einer 6-Tage-Woche 27 bis 32 Urlaubstage. | Neu Es gelten 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. |
Einführung eines Ankündigungsaufschlags | |
| Bisher Sehr kurzfristige Änderungen des Arbeitsplans machen die Arbeit in Blumenläden schwer planbar. | Neu Bei Änderung des Arbeitsplans weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn bekommt Ihr einen Ankündigungsaufschlag von 33 Prozent zusätzlich zum Lohn. |
Erhöhung der Zuschläge | |
Bisher Bei Arbeit an Feiertagen bekommt Ihr 50 Prozent Zuschlag zum Lohn. | Neu Bei Arbeit an Feiertagen bekommt Ihr 60 Prozent Zuschlag zum Lohn. |
Verbesserungen im Arbeitszeitkonto | |
| Bisher Der Zeitraum, in dem Plus- und Minusstunden angesammelt werden, läuft ein Jahr. Werden 100 Plusstunden überschritten, wird der Zuschlag fällig. | Neu Der Zeitraum, in dem Plus- und Minusstunden angesammelt werden, läuft sechs Monate. Werden 50 Plusstunden überschritten, wird der Zuschlag fällig. |
Besitzstandswahrung | |
| Grundsätzlich kann sich mit den Änderungen des BRTV kein*e Arbeitnehmer*in verschlechtern. | |
Neben diesen Verbesserungen im BRTV bestehen auch die anderen tariflichen Ansprüche aus dem Entgelttarifvertrag (ETV) weiter, also etwa die Vermögenswirksamen Leistungen (Zuschuss des Arbeitgebers von monatlich 32,50 Euro) oder das Urlaubsgeld von 25 Prozent pro Urlaubstag zusätzlich zur Fortzahlung des Lohns.
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